Raum- und Umweltverträglichkeit
Bei jedem Eingriff in den Naturhaushalt müssen ökologische, soziale und ökonomische Interessen abgewogen und mögliche Umweltauswirkungen frühzeitig ermittelt werden. Als Umweltplaner tragen wir dazu bei – auf allen Planungsebenen. Überregional, regional und kommunal.
Für Vorhaben bestimmter Art und Größe sind Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) notwendig. In Umweltverträglichkeitsstudien oder UVP-Berichten ermitteln und bewerten wir frühzeitig, welche Auswirkungen diese Vorhaben auf die Umwelt haben und untersuchen realistische Planungsalternativen.
Zudem entwicklen wir Hinweise zu Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie zur Kompensation von Beeinträchtigungen. Diese Ergebnisse ermöglichen es Behörden, Umweltbelange bei Zulassungsentscheidungen zu berücksichtigen – und sie dienen zur Information der Öffentlichkeit.
Um eine umfassende Umweltvorsorge zu gewährleisten, geschieht die Prüfung der Raum- und Umweltverträglichkeit auf allen Planungsebenen: von der Raumordnung über Planfeststellungsverfahren oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bis hin zu den kommunalen Planungsinstrumenten der Bauleitplanung.