Raum- und Umweltverträglichkeit

Tagebauerweiterung der Kiesgrube Mitteldorf

Unterstützung der Vorhabenträgerin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Bundesberggesetz (BBergG)

Kategorie: Raum- und Umweltverträglichkeit
Kunde: Heinz Mitteldorf Sand- und Kieswerk GmbH & Co. KG
Zeitraum: 2016 – lfd.

Das Projekt

Die Heinz Mitteldorf Sand- und Kieswerk GmbH & Co. KG betreibt in Kelsterbach im Westen des Flughafens Frankfurt am Main ihre zum gegenwärtigen Zeitpunkt einzige Abbaustätte für Sande und Kiese mit ausgezeichneter Rohstoff-Qualität (Quarzanteile ca. 90%).

Die nach Bundesberggesetz (BBergG) genehmigten Abbauflächen werden innerhalb weniger Jahre erschöpft sein. Die Erweiterungsfläche von 9,9 ha im Osten wurde bereits genehmigt. Da weiterhin ein hoher Bedarf an den geförderten und eher seltenen Spezialsanden (Quarzsand) und Kies besteht, strebt Mitteldorf eine Erweiterung der bestehenden Tagebauflächen an.

Die Vorhabenträgerin beauftragte die Baader Konzept GmbH mit der inhaltlichen Unterstützung im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für die Erweiterung um 9,9 ha sowie der Steuerung des Erörterungstermins und die fachliche Unterstützung bei Stellungnahmen zur Vogelschlagsituation im Umfeld des Frankfurter Flughafens.

Für die anschließende Erweiterung der Rohstoffgewinnung um ca. 40 ha beauftragte die Vorhabenträgerin die Baader Konzept GmbH mit der Erstellung des Antrags auf Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes. Dies erfordert die Erstellung und Koordination verschiedener Fachgutachten sowie die Bearbeitung umweltfachlicher Themen im Bereich des Arten- und Naturschutzes, der Natura 2000-Verträglichkeit und des Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie.

Unsere Leistungen

  • Überprüfung der Antragsunterlagen auf Qualität und Konsistenz
  • Fachliche Unterstützung zur Vogelschlagproblematik im Zusammenhang mit dem
    nahegelegenen Flughafen Frankfurt/Main
  • Projektsteuerung vor, während und im Nachgang zum Erörterungstermin
  • Fachspezifische Zuarbeit zu den Themen Vogelschlag, Grundwasserschutz und 
    Bannwalderklärung im Rahmen der behördlichen Genehmigung
  • Erstellung des Rahmenbetriebsplanes nach § 52 Abs. 2a BbergG (Grundlage für das 
    Planfeststellungsverfahren)
  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
  • Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP)
  • Fachbeitrag Artenschutz
  • Natura 2000 Verträglichkeit
  • Ökologische und bodenkundliche Baubegleitung

Ihr Ansprechpartner

Dr. Markus Gonser
Dr. Markus Gonser
Geschäftsführender Gesellschafter | Dipl.-Geograph