Umweltbaubegleitung und Monitoring

Konversionsliegenschaften der Stadt Mannheim

Ökologische Bauüberwachung/Baubegleitung auf militärischen Flächen

Kategorie: Umweltbaubegleitung und Monitoring
Kunde: MWS Projektentwicklungsgesellschaft GmbH
Zeitraum: 2018 – 2023

Das Projekt

Die MWS Projektentwicklungsgesellschaft (MWSP) ist eine Tochtergesellschaft der Stadt Mannheim und für die qualitative Entwicklung von über 500 ha US-Militärflächen sowie weitere Stadtentwicklungsprojekte in Mannheim zuständig. Sie ist Ansprechpartnerin für Investorinnen und Investoren, die die strategischen Grundsätze des Mannheimer Konversions- und Bürgerbeteiligungsprozesses für eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung mittragen.

Baader Konzept ist auf vielen der militärischen Konversionsflächen damit beauftragt, die ökologische Bauüberwachung und Baubegleitung sowie ergänzenden Kartierungen von Fauna und Flora durchzuführen.

Die Projekte haben ein Auftragsvolumen in Höhe von ca. 100.000,- €, der Untersuchungsraum beläuft sich auf ca. 185 ha.

Unsere Leistungen

  • Überwachung der Einhaltung der Schutzmaßnahmen nach Vorgaben gemäß DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“
  • Naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Einweisung der von der MWSP beauftragten Unternehmen und deren Arbeitnehmer
  • Untersuchung von zur Rodung vorgesehener Gehölzen vor Rodung im Hinblick auf das Vorhandensein von relevanten Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vögel und Fledermäuse. Ggf. Verschluss von vorgefundenen Höhlen und Begleitung der Fällaktionen
  • Kontrolle von Dachstühlen der Abbruchgebäude im Hinblick auf Fledermausquartiere und Vogelnistplätzen vor Beginn des Gebäudeabbruchs
  • Planung und Umsetzung einer fachgerechten Umsiedlung streng geschützter Arten
  • Kurzfristige Erarbeitung und Einreichung eines genehmigungsfähigen Antrags zur Beantragung bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Mannheim, sofern im Rahmen der Ökologischen Baubegleitung eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG erforderlich wird
  • Mitwirkung und Überwachung bei der fachgerechten Umsetzung der Vermeidungs- und Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie der artenschutzrecht-lichen CEF-Maßnahmen

Ihr Ansprechpartner

Klaus Herden
Klaus Herden
Projektleiter | Dipl.-Biologe